Anwärterbezüge

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    Begriff Definition
    Anwärterbezüge

    Als Beamtenanwärter/in erhältst du während deines Vorbereitungsdienstes keine Ausbildungsvergütung sondern so genannte Anwärterbezüge. Der Anwärtergrundbetrag orientiert sich an der Besoldungsgruppe, die dem Eingangsamt der Laufbahn des Anwärters bzw. der Anwärterin zugeordnet ist. Darüber hinaus gibt es noch einen Familienzuschlag. Anspruch auf den Familienzuschlag haben verheiratete, verwitwete sowie geschiedene Anwärter/innen, die zum Unterhalt verpflichtet sind. Anwärter/innen, deren Ehepartnerin bzw. Ehepartner ebenfalls im Öffentlichen Dienst tätig ist, erhalten einen geringeren Familienzuschlag. Was genau Du verdienst, kannst Du den jeweils geltenden Besoldungsgesetzen von Bund und Ländern entnehmen oder aber Du fragst einfach bei deiner JAV bzw. deinem Personalrat nach.