Die Anwärter/innen für eine Beamten/-innen-Laufbahn beginnen ihre Ausbildung für die jeweiligen Fachrichtungen immer mit dem sogenannten Vorbereitungsdienst. Er dauert sechs bis 36 Monate – je nach Laufbahn und Vorbildung des Bewerbers/der Bewerberin. Es werden sowohl praktische als auch theoretische Inhalte vermittelt. Der Vorbereitungsdienst ist nach Verordnungen des Bundes oder der Länder geregelt.
Bezahlung im Vorbereitungsdienst
Zu den Bezügen der Anwärter/-innen gehören der sogenannte Grundbetrag und die Sonderzuschläge. Die Höhe des Grundbetrages richtet sich nach der jeweiligen Laufbahn und der Fachrichtung und kann in den einzelnen Bundesländern variieren. Der Grundbetrag ohne Zulagen liegt im Vorbereitungsdienst zwischen etwa 710 Euro im einfachen Dienst und etwa 1050 Euro im höheren Dienst. Dazu können - je nach Branche und Arbeitgeber - noch Zulagen wie vermögenswirksame Leistungen, jährliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, ein Familienzuschlag und andere Vergütungen kommen.
Fachhochschulstudium im gehobenen Dienst
Der Vorbereitungsdienst für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes findet an (verwaltungsinternen) Fachhochschulen statt. Die Ausbildung ist in zwei Teile geteilt: die Fachstudien an der Fachhochschule und die berufspraktischen Studienzeiten in Ausbildungsbehörden von jeweils 18 Monaten.
In der Bundesverwaltung ist hierfür die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eingerichtet, die über folgende Fachbereiche verfügt:
Allgemeine innere Verwaltung
Arbeitsverwaltung
Auswärtige Angelegenheiten
Bundespolizei
Bundeswehrverwaltung
Finanzen
Öffentliche Sicherheit
Sozialversicherung
Wetterdienst
In den Verwaltungsfachhochschulen der Länder werden Landes- und Kommunalbeamte bzw. -beamtinnen in der Regel in den Fachrichtungen „allgemeine innere Verwaltung“, „Polizei“, „Steuerverwaltung“ und „Rechtspflege“ ausgebildet.
Soziale Absicherung von Beamtenanwärtern/-innen
Für Beamtinnen und Beamte gelten andere Bestimmungen im Bereich der sozialen Absicherung. Es gibt ein eigenständiges, beamtenspezifisches Sicherungssystem. So besteht für sie keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Arbeits- und Krankenversicherung, wie sie für die Angestellten im Öffentlichen Dienst gilt.
Beamtinnen und Beamte müssen sich allerdings einer privaten Krankenversicherung anschließen. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung werden durch die Beihilfe ergänzt. Die Altersversorgung und die anfallenden Kosten bei einem Dienstunfall werden unmittelbar durch den Dienstherrn sichergestellt.
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Rechte und Pflichten
Da Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und müssen bei ihrer Amtsführung immer auf das Wohl der Allgemeinheit Rücksicht nehmen.
Insbesondere gilt auch für Anwärterinnen und Anwärter die allgemeine Gehorsams- und Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten.
Gehorsamspflicht
Allerdings muss die oder der Vorgesetzte örtlich und sachlich zuständig und die Anordnung nicht erkennbar rechtswidrig sein. Daneben haben sie ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sollen am dienstlichen Geschehen Anteil nehmen, ihre Vorgesetzten auf die für eine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte aufmerksam machen und sich für die zu treffenden Maßnahmen mitverantwortlich fühlen.
Für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen tragen Beamte/-innen die uneingeschränkte persönliche Verantwortung. Haben sie Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen, müssen sie diese unverzüglich bei ihrem/ihrer unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen. Hält der/die Vorgesetzte an der Anordnung fest, haben sie sich – wenn ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit fortbestehen – an den/die nächst höhere/n Vorgesetzte/-n zu wenden. Bestätigt diese/r die Anordnung, muss sie ausgeführt werden – in diesem Fall sind Beamte/-innen in aller Regel von ihrer persönlichen Verantwortung entbunden.
Für vorsätzliche und fahrlässige Dienstvergehen, die zu einem Schaden geführt haben, ist der/die Beamte/-in regresspflichtig, das heißt es muss Schadenersatz geleistet werden.
Treuepflicht
Die Treuepflicht beinhaltet, dass Beamte/-innen sich mit vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf widmen müssen. Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung aktiv eintreten. Sie dürfen sich politisch betätigen, müssen dabei aber auf das Ansehen ihres Amtes und ihre besondere Stellung im öffentlichen Dienst Rücksicht nehmen. Das heißt, Beamte/-innen müssen sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern.
Laufbahnprüfung
Disziplinarrecht
Dazu sehen das Bundesdisziplinargesetz bzw. die entsprechenden Landesvorschriften fünf Disziplinarmaßnahmen vor, die je nach Schwere des Dienstvergehens gegen eine/n Beamten/-in ausgesprochen werden können: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
In einem Disziplinarfall leistet ver.di für seine Mitglieder Rechtsschutz. Wichtig ist es, in solchen Angelegenheiten die JAV oder den Personalrat zur Unterstützung heranzuziehen.
Rechtsgrundlagen für Beamtenanwärter/-innen
Alles rund um die Ausbildung der Beamtenanwärter/-innen wird in entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Informationen zu Rechtsvorschriften bekommst Du bei Deinem Personalrat, Deiner JAV oder Deiner Kontaktperson von ver.di.
Rechtsschutz
Manchmal ist der Prozess vor Gericht die letzte Möglichkeit, um deine Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel, wenn du dich gegen eine Kündigung, Lohnkürzung, eine unberechtigte Abmahnung, eine falsche Beurteilung oder in einem Disziplinarverfahren wehren willst.
Wenn du ver.di Mitglied bist, erhältst du kostenlosen Rechtsschutz in allen Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrechtsangelegenheiten auf Antrag in deiner ver.di-Geschäftsstelle. Deine Vertretung vor Gericht übernehmen dann ausgebildete Juristen/-innen mit Expertenkompetenz für Deinen Fall. So kannst Du Dein Recht einfordern - auch als Auszubildende/r oder Beamtenanwärter/-in ohne dickes Konto.