Berufe - Beamte - Berufsuche
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    Hier kannst du nach Beruf, Laubahn und den unterschiedlichen Voraussetzungen bei Bund, Länder und Kommunen suchen.

    pfeil-weiss-rechtsAußerdem erfährst Du, was Du später verdienst. Wenn Du noch gar keine Vorstellung hast, dann nutze die Seite
    'Berufe auf einen Blick'.


    Bitte beachte  die wichtigen Hinweise zur Suchfunktion am Ende dieser Seite!

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    Wichtige Hinweise zur Suchfunktion

    1. Aufgrund unterschiedlicher Bezeichnungen für Schulabschlüsse in den Bundesländern, kann es zu Problemen bei der Suche kommen. So wird der mittlere Bildungsabschluss  in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern "Mittlere Reife" genannt. In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg heißt er "Fachoberschulreife" (bitte nicht mit dem Begriff der Fachhochschulreife verwechseln!). Rheinland-Pfalz verwendet die Bezeichnung "Qualifizierter Sekundarabschluss I", in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt "Sekundarabschluss I – Realschulabschluss".  In Berlin, Hessen, Bremen spricht man vom "Mittleren Schulabschluss (MSA)" und in Bayern und im Saarland schließlich von "Mittlerer Schulabschluss (MSA)" oder "Mittlerer Bildungsabschluss (MBA)". Bei der Suche verwenden wir für alle diese Bezeichnungen nur: Mittlerer Bildungsabschluss.
    2. Schulpolitik ist Ländersache. Das bedeutet, dass die einzelnen Bundesländern die jeweiligen Schulgesetze, Richtlinien und Erlasse, an welchen Schularten die mittlere Reife/Fachoberschulreife erreicht werden kann, eigenständig regeln. Im Regelfall gilt der Abschluss an einer Realschule, einer Berufsfachschule (zum Beispiel in Baden-Württemberg), im Mittlere-Reife-Zug (der Begriff als solcher ist lediglich in Bayern üblich, der Sache nach gibt es ihn aber auch in anderen Bundesländern) einer Hauptschule (in Baden-Württemberg Werkrealschule), an einer Wirtschaftsschule in Bayern oder an einer Gesamtschule bzw. an einem Gymnasium nach Klasse 10 als mittlerer Bildungsabschluss. Achtung: Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist mittlerweile in allen Bundesländern mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz an zentrale Prüfungen gebunden.

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