Berufe - Beamte - Laufbahnen
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    Je nach Bundesland haben die Laufbahnen unterschiedliche Bezeichnungen.

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    Im Öffentlichen Dienst gibt es die Möglichkeit, sich für vier verschiedene Laufbahnen zu bewerben. Die Zugangsvoraussetzungen richten sich hauptsächlich nach dem Schul- oder Studienabschluss. Es gibt den einfachen, mittleren, gehobenen und den höheren Dienst. Diese vier Laufbahnmöglichkeiten heißen in den Bundesländern jedoch unterschiedlich.

     

    Die vier Laufbahnmöglichkeiten

    Einfacher Dienst

    1. Einstiegsamt der 1. Laufbahngruppe

    Qualifikationsebene 1

    1. Einstiegsamt

     

    Mittlerer Dienst

    2. Einstiegsamt der 1. Laufbahngruppe

    Qualifikationsebene 2

    2. Einstiegsamt

     

    Gehobener Dienst

    1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe

    Qualifikationsebene 3

    3. Einstiegsamt

     

    Höherer Dienst

    2. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe

    Qualifikationsebene 4

    4. Einstiegsamt

     

    (1,4,7,10,12,13,16)

    (3,5,6,8,9,14,15)

    (2)

    (11)

     

    (1,4,7,10,12,13,16)

    (3,5,6,8,9,14,15)

    (2)

    (11)

     

    (1,4,7,10,12,13,16)

    (3,5,6,8,9,14,15)

    (2)

    (11)

     

    (1,4,7,10,12,13,16)

    (3,5,6,8,9,14,15)

    (2)

    (11)

     

    (1) Baden Württemberg (2) Bayern (3) Berlin (4) Brandenburg (5) Bremen (6) Hamburg (7) Hessen (8) Mecklenburg-Vorpommern (9) Niedersachen (10) Nordrhein-Westfalen (11) Rheinland Pfalz (12) Saarland (13) Sachsen (14) Sachsen-Anhalt (15) Schleswig-Holstein (16) Thüringen (17) Bund

     

    Die Zugänge am Beispiel einer Laufbahn in der Verwaltung

    Die Zugangsvoraussetzungen sind durch die Verordnungen des Bundes oder der einzelnen Länder geregelt. Die Voraussetzungen können je nach Bund oder Land unterschiedlich sein. In unserer Berufe-Suchfunktion haben wir alles für Dich recherchiert.

    Am Beispiel einer Beschäftigung in der Verwaltung soll an dieser Stelle aufgezeigt werden, welche Voraussetzungen Bewerber/innen für die jeweilige Laufbahn erfüllen müssen und wie sich die Arbeit inhaltlich voneinander unterscheidet.

     

    Einfacher Dienst oder 1. Einstiegsamt der 1. Laufbahngruppe oder Qualifikationsebene 1 oder 1. Einstiegsamt

    > Zugang mit einfachem Bildungsabschluss, mindestens Hauptschulabschluss

    Beamte/innen im einfachen Dienst erledigen praktische Aufgaben, beispielsweise Empfangs- und Pfortendiensttätigkeiten, bei Behörden des Bundes und der Länder sowie bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen.

     

    Mittlerer Dienst oder 2. Einstiegsamt der 1. Laufbahngruppe oder Qualifikationsebene 2 oder 2. Einstiegsamt

    > Zugang mit qualifiziertem einfachen oder mittlerem Bildungsabschluss, zumeist Realschulabschluss

    Beamte/innen im mittleren Dienst erledigen sachbearbeitende und verwaltende Aufgaben bei Behörden des Bundes und der Länder sowie bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen.

     

    Gehobener Dienst oder 1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe oder Qualifikationsebene 3 oder 3. Einstiegsamt

    > Zugang zumeist mit Fachhochschulreife oder Abitur und Studium 

    Beamte/innen übernehmen Sachbearbeitungs- und Führungsaufgaben bei unterschiedlichen Verwaltungsbehörden. Sie treffen Entscheidungen auf Grundlage rechtlicher Vorschriften, überwachen die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, beraten Bürger/innen und leiten ihnen unterstellte Mitarbeiter/innen an.

     

    Höherer Dienst oder 2. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe oder Qualifikationsebene 4 oder 4. Einstiegsamt

    > Zugang mit abgeschlossenem Studium oder Fachhochschulreife oder Abitur

    Beamte/innen übernehmen Verwaltungs- und Führungsaufgaben in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. Als Vorgesetzte üben Beamte/innen im höheren Dienst die Dienst- und Fachaufsicht aus.

     

    Aufstiegsmöglichkeiten

    Innerhalb der Laufbahngruppen gibt es wiederum unterschiedliche Stufen. Der/Die Einsteiger/in beginnt in einer für die Laubahn vorgesehenen Stufe und kann im Laufe der Zeit innerhalb der Laufbahngruppe neu eingestuft werden. Durch interne Fort- und Weiterbildungsangebote ist auch ein Wechsel in die nächsthöhere Laufbahn möglich. Dafür müssen sowohl ein Auswahlverfahren als auch das sogenannte Aufstiegsverfahren erfolgreich gemeistert werden.

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