Nach erfolgreichen Informationsabenden über die Berufe im Justizvollzug bot ver.di Interessierten vom 7. bis zum 14. März 2016 die Möglichkeit, Fragen zum allgemeinen Vollzugsdienst in Nordrhein-Westfalen zu stellen.
Dass die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes für die Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung von inhaftierten Personen zuständig sind, das wissen wohl die Meisten. Nur wenige wissen aber, was das genau heißt. Was muss jede/jeder für eine duale Ausbildung im Justizvollzug an Voraussetzungen mitbringen und wie funktioniert das Bewerbungsverfahren? Wie gestaltet sich das alltägliche Leben im Justizvollzug?
Thomas Thüring, Ausbildungsleiter aus der JVA Gelsenkirchen, wird die im Forum gestellten Fragen beantworten und damit einen praxisbezogenen Einblick in den Arbeitsalltag eines interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Berufes gewähren und hilfreiche Tipps für die Bewerbung geben.
Neben den bekannten Tätigkeiten gibt es weitere Möglichkeiten, im Justizvollzug als Landesbeamter oder Landesbeamtin tätig zu sein. Ob Beamtin/Beamter im Werkdienst in den Justizvollzugsanstalten oder Beamtin/Beamter im mittleren Verwaltungsdienst oder gar Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter im Justizvollzugsdienst, sie alle haben eines gemeinsam: Der Justizvollzug hat in der Gesellschaft eine Schlüsselfunktion. Seine Aufgabe ist nicht nur der Schutz der Gesellschaft vor Straftätern, sondern auch die Resozialisierung der Menschen, die straffällig geworden sind und zu einer Haftstrafe verurteilt wurden.
Frage: Wenn ich mich für eine Ausbildung im allgemeinen Justizvollzugsdienst bewerbe, kann es mir passieren, dass ich als Frau in einer JVA für Männer ausgebildet werde und dort auch später eingesetzt werde?
Antwort: Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie als Frau im Männervollzug arbeiten, da es auch nur sehr wenige Justizvollzugsanstalten für Frauen gibt. In NRW arbeiten sowohl Frauen im Männervollzug als auch Männer im Frauenvollzug.
Frage: Ich habe eigentlich Interesse an einer Ausbildung und würde mich gern bewerben, allerdings raten mir Freunde und Verwandte ab und verweisen auf das Risiko sich mit Straftätern zu umgeben. Wie risikoreich ist der Job eigentlich wirklich?
Antwort: In der JVA Gelsenkirchen gab es seit Bestehen der Anstalt im Jahr 1998 nur sehr wenige Übergriffe auf Bedienstete (deutlich unter 5). Die meisten Bediensteten hatten während ihrer gesamten Dienstzeit bis zur Pension keinerlei Übergriffe zu beklagen. Allerdings liegt das Risiko nicht bei 0.
Es muss aber auch erwähnt werden, dass in diesem Beruf niemand mehr von uns arbeiten würde, wenn wir ständig Angst haben müssten, angegriffen zu werden. Und diese Angst wäre völlig unberechtigt.
Frage: Gibt es wechselnde Schichtdienste oder hat man immer eine fest Schicht in der man eingesetzt wird?
Antwort: Es kommt immer auf die Anstalt an, in der man seinen Dienst verrichtet. Viele Anstalten haben einen wochenweise wechselnden Dienst (Frühdienst, von ca. 06:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr, Spätdienst von ca. 14:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr). Mehrfach im Jahr (ca. 4 - 6 Mal) ist noch ein Nachtdienst zu leisten von ca. 22:00 Uhr bis ca. 06:00 Uhr. Weiterhin sind auch Tagesdienste möglich. Es gibt inzwischen aber auch Anstalten, in denen z. B. nur 3 oder 4 Tage Nachtdienst anfällt und die anderen Tage der nächste Bedienstete übernimmt.
Die Regelungen sind in allen Anstalten sehr unterschiedlich. In Gelsenkirchen versuchen wir, die Dienstpläne für 4 bis 8 Wochen im voraus zu planen. Bei eventuellen Krankheitsfällen muss dann natürlich kurzfristig umgeplant werden.
Frage: Wo finde ich denn aktuelle Ausschreibungen für die Ausbildung?
Antwort: Die aktuellsten Informationen erhalten Sie in der Personalabteilung oder der Ausbildungsleitung in den gewünschten Justizvollzugsanstalten. Dort erfahren Sie direkt, ob sich eine Bewerbung lohnt, bzw. ob freie Stellen zur Verfügung stehen. Im Regelfall werden Sie erst als Justizvollzugsbeschäftigter (befristet oder unbefristet) eingestellt und müssen in diesem Status 1, 2 oder sogar 3 Jahre warten, bis die Ausbildung beginnt. Die Ausbildung selbst beginnt dann immer zum 01. Juli eines Jahres und dauert 2 Jahre.
Frage: Kann ich mit Hauptschulabschluss diesen Beruf machen?
Antwort: DEin Hauptschulabschluss Typ B (Fachoberschulreife) oder ein Hauptschulabschluss plus einer abgeschlossenen Ausbildung reichen, um Justizvollzugsbeamter zu werden.
Frage: Ich wollte mich eigentlich bei der Polizei bewerben und habe dann von diesem Ausbildungsberuf gehört. Sind die Ausbildungsinhalte bei Polizei und Justizvollzug ähnlich?
Antwort: Leider kenne ich die Ausbildungsinhalte der Polizei nicht.
Ich denke aber, manche Inhalte sind gleich oder ähnlich, wie z. B. die Ausbildung im unmittelbaren Zwang oder der Umgang mit Waffen. Andere sind aber nur für den jeweiligen Beruf wichtig, wie z. B. Straßenverkehrsrecht bei der Polizei oder das Strafvollzugsgesetz NRW bei der Justiz.
Frage: HWie ist das eigentlich in so einer JVA. Man hat es ja mit weggesperrten Menschen und deren Schicksalen zu tun. Ich arbeite gerne mit Menschen und stelle mir vor, dass es in einer JVA viele Menschen gibt, die das brauchen könnten. Doch ist die Belastung für die Mitarbeiter nicht zu hoch weil man diese Schicksale und teilweise auch Geschichten, die hinter den Straftaten stehen, mit nach Hause nimmt?
Antwort: Man wird nicht alle Geschichten mit dem Schlüssel an der Pforte zurück lassen können.
Allerdings durchläuft man vor dem Berufseinstieg ein zweitägiges Auswahlverfahren, indem der psychologische Dienst sowie erfahrene Bedienstete sehr genau prüfen, ob die Bewerber den psychischen Belastungen gewachsen sind. Außerdem gibt es eine "Einweisungszeit" von 3 bis 6 Monaten, indem sowohl die Dienstanfänger als auch die Ausbilder nochmals prüfen, ob der Beruf tatsächlich das richtige ist. Gegebenenfalls kann man ja auch zu jeder Zeit aus dem Beruf wieder aussteigen.
Frage: Gibt es denn im Umgang zwischen den weiblichen Angestellten und den männlichen Insassen häufiger Probleme als zwischen männlichen Angestellten und den Insassen? Müsste ich irgendwie vorbereiten (Kampfsport o.ä.) oder bekomme ich das alles in der Ausbildung beigebracht?
Antwort: Es gibt nicht mehr Probleme als mit männlichen Bediensteten. Teilweise agieren weibliche Bedienstete sogar deeskalierender als männliche. Eine gesunde Mischung aus männlichen und weiblichen Bediensteten ist das beste Rezept.
Im Eignungsfeststellungsverfahren, welches vorher durchlaufen werden muss, prüfen erfahrene Bedienstete sowie der psychologische Dienst, ob Ihnen ein problemloser Umgang mit den männlichen Inhaftierten zugetraut wird.
Übrigens: Selbstverteidigung ist grundsätzlich eine gute Sache. :-) Während der Ausbildung und in der gesamten Dienstzeit werden bestimmte Selbstverteidigungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Frage: Kann ich diesen Beruf auch machen wenn meine Eltern nicht Deutsche sind? Ich bin hier geboren und bin Deutscher. Und brauche ich ein Führungszeugnis und was ist wenn man mal als Kind ein wenig Scheiße gebaut hat?
Antwort: Ein Migrationshintergrund ist überhaupt kein Ausschlusskriterium. Sie durchlaufen das Eignungsfeststellungsverfahren genau so wie jeder andere Bewerber. Wichtig ist für eine Eignung, dass Sie für den Test in der Lage sind, ein Diktat ordentlich zu schreiben. In den Justizvollzugsanstalten werden gerne Bewerberinnen und Bewerber genommen, die mehrere Sprachen schreiben und sprechen können.
Ein Führungszeugnis wird verlangt.
Wenn man als Kind etwas angestellt hat, wurde dies wohl nicht erfasst. Anders verhält es sich, wenn man sich als Jugendlicher oder junger Erwachsener etwas zu Schulden hat kommen lassen. Hier haben Sie selbstverständlich alles im Vorfeld anzugeben. Die Auswahlkommission wird dann immer im Einzelfall entscheiden, ob eine Eignung unter den Voraussetzungen gegeben ist. Ausgeschlossen ist sie auf keinen Fall.
Frage: Ist man nach der Ausbildung Angestellter oder wird man Beamter?
Antwort: Mit dem Beginn der Ausbildung wird man Beamter (auf Widerruf). Nach der Ausbildung von 2 Jahren und einer Probezeit wird man dann Beamter auf Lebenszeit.
Frage: Wie genau läuft so eine Bewerbung ab? Gibt es Eignungstests? Sporttests? Muss man aus NRW kommen um in NRW eine Ausbildung zu machen?
Antwort: Die Bewerbung kann genauso gestaltet werden wie in jedem anderen Beruf. Gerne gesehen sind ordentliche Bewerbungsmappen mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen, Arbeitszeugnissen etc.
Im nächsten Schritt erfolgt eine Einladung zum Eignungsfeststellungsverfahren, wenn die Bewerbung überzeugen konnte und die angeschriebene JVA auch über freie Stellen verfügt (also besser vorher in der gewünschten Anstalt anrufen und nachfragen)
Das Eignungsfeststellungsverfahren geht über 2 Tage und beinhaltet unter anderem auch einen Sporttest, in dem die körperliche Fitness geprüft wird.
Sie müssen nicht aus NRW kommen. Allerdings müssen Sie die Wegstrecke zu Ihrer Wunschanstalt berücksichtigen. Wie weit Sie jeden Morgen zur Arbeit fahren wollen, entscheiden Sie selbst. Oft wechseln die Bewerber in so einem Fall ihren Wohnort, wenn sie in der Anstalt angenommen worden sind.
Frage: Welche Aufstiegschancen hat man in diesem Beruf? Kann man irgendwelche Schulungen machen?
Antwort: Es gibt mehrere Beförderungsmöglichkeiten vom Justizvollzugsobersekretär (Besoldungsgruppe A7) zum Justizvollzugshauptsekretär (A8) bis zum Justizvollzugsamtsinspektor (A9). In bestimmten Leitungsposition ist noch eine Amtszulage (A9 m. AZ.) oder die Beförderung zum Justizvollzugsoberinspektor (A10) bzw. Justizvollzugsamtmann (A11) möglich. Dieses allerdings nur in sehr großen Anstalten. Die meisten Bediensteten erreichen bis zur Pension die Besoldungsgruppe A9.
Es gibt theoretisch noch die Möglichkeit, in den gehobenen Dienst zu wechseln. Hierzu benötigt man allerdings gute Noten nach der Ausbildung. Weiterhin sind hierfür die Plätze sehr begrenzt, so dass es günstiger wäre, sich bereits vor der Ausbildung für eine bestimmte Laufbahn zu entscheiden.
Frage: Was kann man denn in der Ausbildung verdienen?
Muss man schon in der Ausbildung in den Schichtdienst?
Geht man auch in die Berufsschule und was lernt man da?
Ist die Ausbildung eher praxisbezogen oder eher theoretisch?
Antwort: Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge (plus einen Anwärtersonderzuschlag). Netto liegen diese bei einem 20jährigen ledigen Auszubildenden (Anwärter) ca. bei 1.550,00 Euro.
Bereits während der Ausbildung sind Sie im Schichtdienst bzw. Wechseldienst eingesetzt.
Während der zweijährigen Ausbildung absolvieren Sie insgesamt 3 Mal für jeweils 3 Monate in der Justizvollzugsschule NRW in Wuppertal die theoretische Ausbildung.
Unterrichtet werden fünf Fachgebiete:
- Rechts- und Rechtsgrundlagen,
- Vollzugsaufgaben,
- Delinquenzentwicklung, Behandlung sowie Erziehung und Förderung,
- Kommunikation und Konfliktmanagement,
- Gesundheitsförderun.
Hinter jedem der 5 Fachgebiete werden 2 bis 4 Unterrichtsfächer gestaltet.
Bei der Ausbildung handelt es sich um eine duale Ausbildung aus theoretischen Teilen (Justizvollzugsschule) und praktischen Ausbildungsstationen während der übrigen Zeit. Hier lernen Sie auch die anderen Vollzugsarten kennen (Erwachsenenvollzug, Jugendvollzug, offener Vollzug, Untersuchungshaft)
Frage: Was ist im Justizvollzug der kriminologische Dienst? Hat das was mit Polizeiarbeit zu tun?
Antwort: Den kriminologischen Dienst gibt es meiner Kenntnis nach in den Justizvollzugsanstalten nicht. Er hat seinen Sitz in Düsseldorf. Die Justizvollzugsanstalten (hauptsächlich wohl der psychologische Dienst bzw. der Sozialdienst) liefern dem kriminologischen Dienst Daten aus den Anstalten z. B. über ein bestimmtes Behandlungsangebot der Straftäter. Weiteres kann ich darüber aber leider nicht sagen, da mir hierzu die Kenntnis fehlt.
Frage: Kann ich mich mit 18 Jahren schon bewerben? Werde ich später an einem Ort ausgebildet werden der nah an meiner Wohnadresse ist?
Antwort: das Mindestalter, um als Justizvollzugsbediensteter arbeiten zu können, ist 20 Jahre. Erst dann könnten Sie sich bewerben. Im Regelfall bewirbt man sich in den Justizvollzugsanstalten, die auch verkehrsgünstig bzw. möglichst nahe am Wohnort gelegen sind. Dort werden Sie dann auch ausgebildet.
Frage: Hier werden nur Fragen zum allgemeinen Vollzugsdienst in NRW beantwortet. Gelten die Antworten nicht auch für die anderen Bundesländer? Gibt es Unterschiede z.B. bei den Ausbildungsinhalten oder der Entlohnung?
Antwort: Ja, die Antworten beziehen sich nur auf NRW, da alle Bundesländer eigene Regelungen in der Ausbildung und in der Besoldung haben. Der Justizvollzug ist Ländersache, keine Bundessache.
Frage: Welche Einstellungstests muss man bestehen, um in die Ausbildung übernommen zu werden? Gibt es da Hilfen oder Lehrbücher? Wird Allgemeinwissen gefragt oder gilt es schon spezielles Fachwissen zu beherrschen?
Antwort: Es gibt lediglich einen Einstellungstest, um im Justizvollzugsdienst anzufangen. Für die Übernahme in die Ausbildung ist kein Test mehr vorgesehen.
Hinweis: Hier ein kurzer Film (6 Min 40 Sek.), in dem zahlreiche Tätigkeiten des allgemeinen Vollzugsdienstes dargestellt werden. Einfach den folgenden Link eingeben (https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Justizvollzug/justizvollzug1/index.php)und die sich dann öffnende Seite ganz nach unten scrollen. Anschließend den Film abspielen durch anklicken der Play-Taste.
Frage: Der Filmbeitrag weckt mein Interesse jetzt noch mehr an diesem Beruf. Ist das wirklich so wie im Film dargestellt und könnte man auch ein Praktikum machen? Man trifft ja doch eine Entscheidung die wohl überlegt sein muss!!
Antwort: Der Film stellt den Vollzugsalltag sehr realistisch dar. In manchen wenigen Anstalten ist eine kurze Hospitation möglich, ein direktes Praktikum eher nicht. Allerdings gibt die 3 bis 6-monatige Einweisungszeit einen guten Einblick in die Arbeit einer bzw. eines Justizvollzugsbediensteten. In dieser Zeit kann man am besten für sich entscheiden, ob dieser Beruf die tatsächlich der geeignete Beruf ist.
Frage: Welche beruflichen Perspektiven gibt es eigentlich? Kann man auch aufsteigen in den gehobenen Dienst?
Antwort: Es gibt mehrere Beförderungsmöglichkeiten vom Justizvollzugsobersekretär (Besoldungsgruppe A7) zum Justizvollzugshauptsekretär (A8) bis zum Justizvollzugsamtsinspektor (A9). In bestimmten Leitungsposition ist noch eine Amtszulage (A9 m. AZ.) oder die Beförderung zum Justizvollzugsoberinspektor (A10) bzw. Justizvollzugsamtmann (A11) möglich. Dieses allerdings nur in sehr großen Anstalten. Die meisten Bediensteten erreichen bis zur Pension die Besoldungsgruppe A9.
Es gibt theoretisch noch die Möglichkeit, in den gehobenen Dienst zu wechseln. Hierzu benötigt man allerdings gute Noten nach der Ausbildung. Weiterhin sind hierfür die Plätze sehr begrenzt, so dass es günstiger wäre, sich bereits vor der Ausbildung für eine bestimmte Laufbahn zu entscheiden.
Frage: Ich habe mich schon für den Beruf beworben und bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Ich bereite mich darauf vor. Mir fällt aber keine Antwort auf die Frage "Warum möchten Sie Justizvollzugsbeamter werden?" ein. Da kann ich doch nicht antworten: "Weil ich gerne mit Menschen arbeite." Man hat mir schon den Tipp gegeben immer von "Beruf" zu sprechen und nicht von "Job". Aber einfach sagen, dass ich den Beruf interessant finde ist doch auch nicht so toll.
Antwort: Machen Sie sich doch einfach einmal Gedanken darüber, in welchen Berufen Sie überall mit Menschen arbeiten. Und warum manche Berufe für Sie eher in Frage kommen und andere nicht. So kommen Sie schnell auf die Antwort, warum Sie gerade im Justizvollzug arbeiten möchten und nicht in manchen anderen Berufen, die ebenfalls mit dem Umgang von anderen Menschen zu tun haben. Warum finden Sie den Beruf interessanter als andere Berufe? Mit diesen Fragen finden Sie auch Ihre Antworten. Dem Tipp, von "Beruf" oder "Tätigkeit" zu sprechen anstatt von "Job" kann ich mich nur anschließen.
Frage: Kann man in dem Beruf oder muss man sogar eine Distanz zu den Insassen haben oder kommt man sich menschlich näher. Nich das, was jetzt vielleicht einige denken. Ich meine einfach, dass man eine engere Beziehung zu jemandem aufbaut, dem man ja schließlich täglich begegnet. Oder muss das alles geschäftsmüßig abgehen?
Antwort: In dem Beruf einer oder eines Justizvollzugsbediensteten geht es um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nähe und Distanz zu den Inhaftierten. Aufgrund fehlender zeitlicher Möglichkeiten ist ein hohes Maß an Betreuung meist nur auf bestimmten Behandlungsabteilungen möglich. Aber im täglichen Umgang kann man durch ein freundliches Auftreten die gewünschte Nähe zu den Inhaftierten entwickeln, ohne die nötige Distanz zu vernachlässigen.
Frage: Gibt es eigentlich einen Unterschied. Unser Lehrer hat gesagt, Frauenvollzug wäre in NRW nicht häufig.
Antwort: Es gibt tatsächlich weniger Frauen als Männer im Gefängnis. Derzeit gibt es rund 18.500 Haftplätze in NRW. In Nordrhein-Westfalen stehen davon für weibliche Gefangene, einschließlich der Untersuchungsgefangenen, rund 1000 Haftplätze in sieben Justizvollzugsanstalten, darunter 20 Plätze im Justizvollzugskrankenhaus NRW in Fröndenberg, zur Verfügung. Die erwachsenen weiblichen Gefangenen sind in der Justizvollzugsanstalt Willich II untergebracht, einer reinen Frauenanstalt, sowie in besonderen Abteilungen der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Gelsenkirchen, Köln und in der Zweiganstalt Dinslaken der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn. Untersuchungshaft und Jugendstrafe an weiblichen Gefangenen wird ausschließlich in einer besonderen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Köln vollzogen.
Rund ein Viertel der Haftplätze für weibliche Gefangene befindet sich im offenen Vollzug.
Besonders hervorzuheben ist, dass Nordrhein-Westfalen über eine besondere Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, weibliche Gefangene zusammen mit ihren Kindern unterzubringen. Die so genannte Mutter-Kind-Einrichtung ist dem Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg als Einrichtung des offenen Vollzuges angeschlossen; sie verfügt über 16 Plätze für Mütter und bis zu 22 Plätze für deren Kinder.
Für die Ausgestaltung des Frauenvollzuges sind u. a. folgende Besonderheiten bestimmend:
- Die Zahl der weiblichen Gefangenen ist gering.
- Die äußeren Umstände des Freiheitsentzuges wirken sich im Allgemeinen auf weibliche Gefangene belastender aus als auf männliche Gefangene.
- Sicherheit und Ordnung in der Anstalt lassen sich bei weiblichen Gefangenen in der Regel mit weniger Einschränkungen gewährleisten als bei männlichen Gefangenen.
Die erwähnten Besonderheiten des Frauenvollzuges haben dazu geführt, dass weiblichen Gefangenen innerhalb der Vollzugseinrichtungen im Allgemeinen mehr Freiheit gewährt wird als männlichen Gefangenen. Weibliche Gefangene dürfen in der Freizeit grundsätzlich eigene Kleidung tragen. Auch die Ausstattung des Haftraumes mit eigenen Gegenständen wird meist großzügiger gehandhabt als bei männlichen Gefangenen.
(Quelle: www.justiz.nrw.de)
Frage: Ich habe gehört dass es schriftliche Einstellungstests gibt. Wo finde ich Möglichkeiten diese zu trainieren oder Tests aus den vergangenen Jahren?
Antwort: Die schriftlichen Tests bestehen aus den Bereichen Diktat, Aufsatz, Mathe und Persönlichkeit. Neben den Tipps im Internet kann man sich aber, wie auch für jeden anderen Einstellungstest, Testtrainingsbücher in der Bibliothek oder im Buchhandel ausleihen bzw. kaufen.
Frage: Können sie mir einen normalen Tagesablauf in ihrem Dienst schildern? Das muss jetzt nicht ausführlich sein aber so mal die Abläufe, wenn sie in den Dienst gehen.
Antwort: Zu Beginn des Dienstes gegen 06:00 Uhr werden die Gefangenen geweckt und sie bekommen ihr Frühstück. Die arbeitenden Gefangenen werden dann zur Arbeit gebracht. Bis zum Mittagessen wird die Freistunde (Hofgang) durchgeführt, Anträge und Post bearbeitet, Zellen kontrolliert, erkrankte Gefangene zum Arzt gebracht, Konferenzen durchgeführt. Außerdem werden die inhaftierten, wie auch nach dem Mittagessen, zum Sport, zum Besuch oder zu Freizeitgruppen gelassen. Man führt mit Ihnen Gespräche und bearbeitet die Akten der Inhaftierten. Weiterhin werden bedeutsame Wahrnehmungen dokumentiert. und gegebenenfalls an andere Fachdienste, wie z. B. Psychologen oder Sozialarbeiter, weitergegeben, Abends werden die Inhaftierten alle noch einmal gezählt und dann zum Nachteinschluss eingeschlossen. Alles in Allem vergeht so ein Tag recht schnell.
Frage: Was ist ein Justizvollzugshelfer? Ist das der gleiche Beruf? Stimmt es, dass man drei Jahre straffrei sein muss um sich zu bewerben?
Antwort: Justizhelferinnen und Justizhelfer werden bei Gerichten und Staatsanwaltschaften als Justizbeschäftigte eingestellt. Bei entsprechender Bewährung und Eignung rekrutiert sich aus diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nachwuchs für den beamteten Justizwachtmeisterdienst. Es handelt sich also nicht um die Tätigkeit in den Justizvollzugsanstalten.
In dem Eignungsfeststellungsverfahren für den allgemeinen Vollzugsdienst wird unter anderem geprüft, ob die Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten erfüllen und nach charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen sowie in gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet sind für diesen Beruf. Sie sollen beispielgebend für die Inhaftierten sein. Es wird also genau zu prüfen sein, warum jemand straffällig geworden ist und ob die Bewerber für diesen Beruf geeignet erscheinen.
Frage: Am Amt sagte man mir, dass man für den Beruf eine "stabile Psyche" haben muss und dass dies abgetestet wird. Was muss ich mir darunter vorstellen? Wie wird das getestet?
Antwort: Der Beruf einer bzw. eines Justizvollzugsbeamten erfordert hohe psychische Anforderungen. Dies ist einerseits dem Schichtdienst geschuldet, der mit der Zeit als sehr belastbar gesehen werden kann, aber auch dem Umgang mit nicht immer unproblematischem Klientel. Die Inhaftierten sind nicht freiwillig im Gefängnis und haben in ihrem sozialen Umfeld oftmals Konflikte nur mit Gewalt oder Aggressivität lösen können. Dieses Verhaltensmuster behalten sie teils auch im Gefängnis bei.
Von daher müssen die Bediensteten selbst über eine stabile Persönlichkeit / Psyche verfügen, um dem Druck oder manchmal auch aufkommenden Anfeindungen entgegen stehen zu können. Es soll niemand in seiner Psyche zu Schaden kommen in diesem, manchmal nicht einfachen, Beruf.
Diese Voraussetzung wird im Eignungsfeststellungsverfahren durch bestimmte Testverfahren und Gespräche abgefragt. Im Zweifel würde die Einstellungskommission der Bewerberin oder dem Bewerber eher von dem Beruf abraten.
Frage: Ich wollte auch nach dem Sporttest fragen. Wie sieht der aus?
Antwort: Bis 2013 wurde das Deutsche Sportabzeichen gefordert. Seit Juli 2013 wird allerdings im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens ein Sporttest absolviert. Dieser stellt sich dar als ein Parcours mit verschiedenen Aufgaben wie z. B. Laufen, Überwinden von Hindernissen, Transport einer Puppe, Beiseiteräumen von Hindernissen, Überklettern einer Mauer (Kästen). Der Parcours ist drei Mal in einer Zeit von max. 3 Minuten 30 zu durchlaufen und ist im Land NRW einheitlich gestaltet. Der gleiche Test ist übrigens während der Ausbildung noch 3 Mal erfolgreich zu leisten, um die Ausbildung zu bestehen.
Frage: Kann man nach der Ausbildung oder ein paar Jahre später auch im Ausland als EU-Bürger tätig sein?
Antwort: Wenn ein Justizvollzugsbeamter im EU-Ausland gesucht wird und Sie freigestellt werden können, ist dieses theoretisch wohl möglich. Allerdings verfüge ich nicht über genügend Kenntnisse, um hier klare Aussagen treffen zu können. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an das Justizministerium. Ein Wechsel seitens des Dienstherren ist allerdings im Grunde nicht vorgesehen.