Wenn Du eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst anstrebst, solltest Du Dir spätestens
ein Jahr vor dem Ausbildungsbeginn im Klaren sein, was Du wo erlernen möchtest. Denn für alle Bewerber/innen gibt es ein Auswahlverfahren.
Damit Deine Bewerbung berücksichtigt werden kann,
musst Du die Bewerbungsfristen zwingend einhalten und die Bewerbung an die richtige Adresse richten.
In der Regel ist der Zeitraum also ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. Es gibt aber auch Ausnahmen. In Bayern z.B. musst Du Dich für das Einstellungsjahr 2017 im Zeitraum von Februar bis April 2016 anmelden. Da es also auch individuell unterschiedliche Termine gibt, zu denen eine Bewerbung erfolgen kann, solltest Du bei den für Dich interessanten Auschreibungen genau auf die Termine achten.
Auswahlprüfungen für das Studium finden oftmals im September oder Oktober eines Jahres statt. Diese Prüfungen gelten dann für die Studienplätze, die im darauf folgenden Jahr zu vergeben sind (Beispiel: Auswahlprüfung im Jahr 2015 - Studienbeginn 2016). In der Regel gibt es für die Prüfung keinen Ersatztermin! Das bedeutet: Aus welchem Grund auch immer Du eine Prüfung verpasst, wird eine Einstellung im Folgejahr unmöglich.