Vom 06. bis zum 13. September hatten wir ein Forum zum Ausbildungsstart geöffnet.
Das waren Eure Fragen und die Antworten der ver.di-Ehrenamtlichen.
Frage: Jeden morgen muss ich mit dem Bus zur Arbeit. der ist immer supervoll und manchmal kommt man nicht rein. dann muss ich den ersatzbus nehmen, der 10 Minuten später kommt. wenn ich den nehme komme ich 5 Minuten zu spät, das ist jetzt in drei Wochen 2 mal passiert und mein Ausbilder meint, wenn ich nicht pünktlich wäre würde er mich abmahnen, dabei kann ich gar nichts dafür. darf der das?
Antwort: Dein Ausbilder kann verlangen, dass du pünktlich bist, was ja auch selbstverständlich ist. Somit kann er dich auch abmahnen, wenn sich das wiederholt. Da dir die Situation mit dem Nahverkehr bekannt ist, solltest du einfach einen Bus früher nehmen. Wenn dieser voll ist, würdest du mit dem nächsten dann ja pünktlich ankommen.
Frage: Kann ich mich in der Ausbildung bereits zum Betriebsrat wählen lassen?
Antwort: Ich weiß jetzt nicht, in welchem Betrieb du arbeitest. Es ist ganz toll, dass junge Menschen sich engagieren wollen. Vielleicht gibt es ja eine Jugendvertretung, in der man sich engagieren kann, wenn nicht, sollte man mit der Gewerkschaft und dem Betriebsrat reden. Für den Betriebsrat ist es sicherlich zu früh und du solltest zunächst schauen, dass du deine Ausbildung beendest. Für den Betriebsrat wirst du von den Mitarbeitern gewählt und von der Gewerkschaft vorgeschlagen. Man würde sagen, der Auszubildende kennt die Betriebsinterna zu wenig. Eine Jugendvertretung vertritt die Auszubildenden und deren Probleme in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und ist für den Einstieg eine hervorragende Sache. Du hast dann übrigens für dein Engagement auch einen gewissen Schutz.
Frage: Ich habe bei der Feuerwehr angefangen und mir sagten direkt einige Kollegen, dass ich mich besonders zu versichern hätte. Einer erzählte mir sogar von einer Schlüsselversicherung wenn ich mal irgendwas verlieren würde. Muss ich diese ganzen Versicherungen abschließen und kann ich das überhaupt noch machen, wenn doch meine Ausbildung schon angefangen hat?
Antwort: Ich bin auch Feuerwehrmann. Es gibt immer gute Ratschläge, die aber nicht immer richtig sind. Ich weiß jetzt nicht, ob du schon Gewerkschaftsmitglied bist. Wenn nicht, erkundige dich mal bei ver.di, welchen Versicherungsschutz die Gewerkschaft ihren Mitglieder bietet. Mitglieder sind sehr gut abgesichert. Für Feuerwehrleute gibt es nochmal eine besondere Absicherung. Du kannst dies auch nachlesen, wenn du in einer Suchmaschine verdi Feuerwehr eingibst.
Natürlich kann man die entsprechenden Versicherungen auch nach Beginn der Ausbildung noch abschließen. Für Feuerwehrbeamte ist die Diensthaftpflichtversicherung mit Einschluss des Schlüsselrisikos wichtig. Darüber hinaus empfehlen wir Feuerwehrbeamten den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung (inkl. Spezieller Feuerwehrdienstuntauglichkeit) bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrleute die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.
Frage: Bei meinem Ausbildungsplatz habe ich mich wohl falsch entschieden. Die Tätigkeit gefällt mir nun gar nicht, ich weiß, dass ich mir das hätte vorher überlegen sollen nun ist es aber mal so. Was kann ich machen um noch mal umzusatteln?
Antwort: Es ist ja nun gar keine Seltenheit, dass man in einer Ausbildung feststellt, dass man die falsche Berufswahl getroffen hat. Man muss diesen Beruf schließlich fast ein Leben lang ausüben. Bevor du allerdings die Brocken hinwirfst, solltest du sehr wohl wissen, was du zukünftig machst. Wenn du jetzt keine verbindliche Alternative gefunden hast, mach notfalls zähneknirschend die Ausbildung weiter oder auch fertig, dann hast du wenigstens schon mal etwas in der Hand. Kein zukünftiger Arbeitgeber wird dir einen Vorwurf machen, auch wenn du nochmal eine neue Ausbildung beginnst..
Frage: Uns wurde gesagt, dass man uns in der Probezeit immer rausschmeissen könnte, wenn wir keine guten Noten bringen würden. Können die das wirklich machen?
Antwort: Der Begriff gute Noten ist natürlich dehnbar. Ich kann nicht erkennen, welche Schulnoten man von euch verlangt. Die Probezeit darf in der Ausbildung nicht länger als drei Monate dauern. Der Lehrherr hat dann die Zeit, um sich von der notwendigen Qualifikation seines Auszubildenden zu überzeugen und zu sehen, ob dieser insgesamt in seinen Betrieb passt. Beide Vertragsparteien ( Lehrherr und Auszubildender) haben das Recht, den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag zu kündigen, ein besonderer Grund hierfür muss nicht vorliegen. Also, mein Rat, Zähne zusammenbeißen und Gas geben.
Frage: Bei uns in der Stadtverwaltung tragen alle Anzug und Krawatte. Ich mag das gar nicht so und trage immer Pulli oder Shirts. Jetzt hat mich eine Mitarbeiterin aufgefordert mich anständig zu kleiden. Gibt es eine Kleiderordnung für Stadtverwaltungen? Muss ich auch Krawatte tragen?
Antwort: Es ist schon erstaunlich, dass es Stadtverwaltungen gibt, in denen ausschließlich Anzug und Krawatte getragen werden. In einer Verwaltung, in der Publikumsverkehr stattfindet, sollte die Kleidung angemessen sein, also nicht unbedingt "Freizeitkleidung". Mir ist keine Kleiderordnung bekannt. Wenn du in einer Ausbildung bist, würde ich einfach meinen Ausbilder fragen, ob er meine Kleidung akzeptabel findet. Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, würde ich mich in dem Fall anpassen, damit die Situation nicht eskaliert und möglicherweise an meiner Arbeitsweise Dinge kritisiert werden, auf die normalerweise sonst niemand reagiert.
Frage: Hallo, ich bin erst 17. Kann ich mich immer noch über meine Eltern krankenversichern?
Antwort: Wenn du in der Ausbildung bist, bist du sozialversicherungspflichtig und musst dich somit selbst krankenversichern.
Frage: Anscheinend ist es üblich einen Einstand zu geben? Muss man das machen? Alkohol oder nicht? Soll man die Vorgesetzten einladen oder nicht?
Antwort: Niemand ist zu einem Einstand verpflichtet. Sollte es so üblich sein und du möchtest es, dann frage einfach die unmittelbaren Kollegen, wer eingeladen wird und was man da einkaufen kann.
Frage: Ich habe eine Zusage für eine Ausbildungsstelle erhalten, die mir besser gefällt. Allerdings habe ich schon einen anderen Vertrag unterschrieben. Kann ich den Vertrag wieder lösen?
Antwort: Du fängst mit einer Probezeit von maximal 3 Monaten deine Ausbildung an. In dieser Zeit können sowohl Arbeitgeber als auch Auszubildender ohne Angabe von Gründen jederzeit das Arbeitsverhältnis auflösen. Also kein Problem.
Frage: Wo krieg ich die vermögenswirksame Leistung her von der ihr hier schreibt?
Antwort: Vermögenswirksame Leistungen (VWL) gibt es im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag. Den schließt man bei einem Versicherer (manchmal auch Bank oder Sparkasse in Kooperation) ab. Dem Arbeitgeber teilt man die entsprechenden Daten mit. Dann bekommt man ggf. einen Zuschlag des Arbeitgebers dazu. Der Arbeitgeber kann die VWL auch direkt überweisen.
Frage: Ich habe gehört, dass man sich für Weiterbildungen freistellen lassen kann. Bekommt man diese Weiterbildungen auch schon während der Ausbildung und wer muss die bezahlen?
Antwort: Für Beamte ist das in Gesetzen und für Angestellte im Tarifvertrag geregelt. Grundsätzlich kann man auch in der Ausbildung bereits freigestellt werden. So gibt es z. B. Freistellungen für politische Bildung. Aber auch für kirchliche, gewerkschaftliche und andere zwecke gibt es Regelungen. Was genau in Deinem Fall greift hängt u. a. davon ab, in welchem Bundesland Du arbeitest. (oder Bund?) Bei genauerer Info schlage ich ggf. gern nach.
Frage: Jeden morgen muss ich für die Leute im Betrieb Kaffee kochen, weil die sagen ich wäre voll der Neue und die müssen das tun. aber ist das nicht voll der mobbing? Muss ich das tun?
Antwort: Also Kaffee kochen allein reicht für Mobbing nicht aus. Wie lang geht das denn schon so. Und gibt es ältere Auszubildende, bei Deinen Du Dich informieren kannst. Ich würde auch bedenken, dass die Kollegen vielleicht die Kollegialität testen. Es kann aber auch ein Test sein, wie lang man es mit sich machen lässt. Also, erst mal beobachten. Ggf. mal anregen reihum Kaffee zu kochen. Gibt es eine Auszubildenden- oder Personalvertretung? Ruhig einfach mal dort Tipps abholen. Kaffee kochen schadet jedenfalls nicht, solange der Ausbildungsinhalt nicht leidet. Daher: gelassen bleiben...
Frage: Leider verdiene ich nicht so viel Geld und meine Eltern haben auch nicht so viel. Kann ich irgendwo eine Unterstützung erhalten, die ich nach der Ausbildung zurückzahlen kann?
Antwort: Bei Beamten mussgrundsätzlich mindestens der Regelsatz gesichert sein. Wohngeld kann beantragt werden und Kindergeld ist bis 25 Jahre weiter zu zahlen. Bei allen anderen muss man sehen ob Ausbildungsförderung, aufstockende Hilfen nach Sozialgesetzbuch II, Wohngeld oder ähnliche Leistungen beansprucht werden können. Schau mal unter den Internet-Seiten Deiner Gemeinde nach BAföG, Sozialleistungen oder Wohngeld. Wenn das nicht weiter hilft, frag ruhig hier nochmal nach. Bitte gib dann ggf. an von wo Deine Anfrage kommt.
Frage: Man hat mir gesagt dass die Firma wo ich arbeite wohl nächstes Jahr pleite macht. kann ich mir schon eine andere Firma suchen?
Antwort: Soso...!!! Wer hat es denn gesagt? Ist es Gerede oder hat der Unternehmer mitgeteilt, dass das Unternehmen in Insolvenz geht. Also, eine andere Firma kann man ja immer suchen. Allerdings gibt es auch im Falle der Insolvenz Hilfen für die Arbeitnehmer und erst Recht für die Auszubildenden. Mitten in der Ausbildung ist es in der Regel schwer einen anderen Arbeitgeber zu finden. Daher, cool down! Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wenn wirklich die Insolvenz des Arbeitgebers ansteht, helfen auch Berufsschule, Job-Center (bzw. ARGE) und Handelskammer weiter.
Frage: Ich bin 17 und habe gerade meine Ausbildung angefangen. Jetzt glaube ich, dass ich schwanger bin. Muss ich das dem Arbeitgeber sofort sagen und wird der mich deshalb entlassen können? Bin noch in der Probezeit. Gibt es das in der Ausbildung?
Antwort: Eine Schwangerschaft ist ja nichts schlimmes. Bei dir hat sie sich offensichtlich auch noch nicht bestätigt. Wenn dies der Fall ist, wende dich sofort an den Personalrat, der dir dann sagen wird, wie die Dienststelle damit umgeht. Dies solltest du tun, weil ja für Schwangere besondere rechtliche Regelungen gelten. Der Personalrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und wird damit sensibel umgehen.
Außerdem gilt, sollte sich eine Schwangerschaft bestätigen, sofortiger Kündigungsschutz!
Frage: Hallo liebe Leute, ich habe ein Problem mit meinem Ausbilder. Jedes mal wenn ich den Raum verlasse pfeift er mir hinterher. Mir ist das Megapeinlich und die anderen lachen schon. Wie soll ich mich verhalten?
Antwort: Ich würde erstmal das Gespräch mit dem Ausbilder suchen, wenn das noch nicht passiert ist und ihn auch auf die Reaktion der Anderen hinweisen. In der Ausbildung ist sowas immer heikel, deshalb sollte man behutsam vorgehen. So etwa... Kann ich sie mal vertraulich sprechen und dann deutlich machen, dass dich die Situation belastet. Wenn das nicht fruchtet, einfach den Personalrat oder Betriebsrat aufsuchen.
Falls Schwierigkeiten bestehen den Ausbilder anzusprechen, kann man sich auch bei der Gleichstellungsbeauftragten oder ggf. Mobbingbeauftragten Rat holen. Es kommt etwas auf Art und Größe des Betriebes an. Aber manchmal bieten auch andere Hilfsstellen Beratung an. Man muss ja nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten.
Und den Rat zunächst mit dem Ausbilder zu sprechen kann ich nur unterstützen.
Allerdings, wenn schon Bedenken bestehen den Ausbilder anzusprechen, kann man sich vorher Rat holen, wie man sich am geschicktesten verhält.
Wenn alles nichts nutzt, ist der Vorgesetzte des Ausbilders zu informieren.
Frage: Bei mir melden sich sehr viele Versicherungsfirmen, die mir sagen, dass ich jetzt ganz viele Versicherungen abschließen muss. Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, … woher haben die meine Adresse und welche Versicherungen machen überhaupt einen Sinn?
Antwort: Was für Versicherungen für Dich wichtig sind, hängt von Deiner Ausbildung ab. Beamtinnen und Beamte brauchen zwingend eine private Krankenversicherung. Das ist genauso wie bei der Autohaftpflicht. Für alles andere würde ich mir die Berater ins Haus kommen lassen und vor Abschluss der Verträge fragen, warum gerade die empfohlene Versicherung für Dich wichtig ist. wenn man vergleicht, stellt sich schnell heraus, was man wirklich benötigt. Und, frag Dich, was benötige ich. Möchte ich bei einem Einbruch oder Unwetterschaden meinen Hausrat ersetzt bekommen? Wer zahlt, wenn ich jemandem einen Schaden zufüge und nicht Haftpflicht versichert bin? Wie hoch ist mein Unfallrisiko im Dienst und wie hoch privat? Übe ich einen Beruf aus, bei dem ich eher Berufs- oder Erwerbsunfähig werde?. Beispiel: ein Bäcker mit Mehlallergie kann nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, aber er kann in einem anderen Beruf erwerbstätig bleiben.
Zur Frage woher die Versicherungen die Adresse haben, würde ich die Vertreter auch einfach fragen. Oder mal den Arbeitgeber fragen, ob er was raus gegeben hat. Oder hast Du den Ausbildungsbeginn irgendwo gepostet? Passiert schon mal im Freudentaumel...
Was für Versicherungen wichtig sind, hängt entscheidend von der Ausbildung ab. Beamtinnen und Beamte benötigen in der Regel eine private Krankenversicherung. Darüber hinaus ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung (mit Einschluß Teildienstunfähigkeit) sehr wichtig und auch eine Diensthaftpflichtversicherung.
Für Tarifbeschäftigte ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit sehr wichtig. Die Haftpflicht ist häufig noch über die Eltern abgesichert wenn man noch zuhause wohnt. In jedem Fall lohnt es sich hier umfassend zu informieren.
Frage: Stimmt es, dass ich für meine Arbeitskleidung alleine aufkommen muss? Ein Freund hat seine Schutzkleidung vollständig vom Arbeitgeber bezahlt bekommen.
Antwort: Das kann man so pauschal nicht sagen. Entsprechend vorgeschriebene Arbeitsschutzkleidung ist vom Arbeitgeber zu beschaffen. Jedoch gilt dies nicht für übliche Bekleidung. Auch Kittel oder ähnliches müssen nicht zwingend vom Arbeitgeber getragen werden. Allerdings geben manche Zuschüsse oder zahlen sie auch ganz. In jedem Fall gilt, spezielle Arbeitskleidung ist bei der Steuer als Werbungskosten absetzbar. Auch ggf. Reinigung von Berufsbekleidung kann bei der Steuer geltend gemacht werden. In jedem Fall kann man bei Arbeitgeber mal fragen, ob und inwieweit er bereit ist sich zu beteiligen. Ausbildungsbedarf dagegen ist vom Arbeitgeber zu stellen, sofern er zwingend notwendig ist.
Frage: Wir wurden im Betrieb informiert, dass wir die Fahrten zur Berufsschule alleine tragen müssen. SInd das keine betrieblichen Kosten, wir sind doch in der Ausbildung für den Betrieb? Mein Freund hat selbst seine Fahrkosten zur überbetrieblichen Unterweisung bezahlt bekommen.
Antwort: Das freut mich für Deinen Freund! Leider sind ja auch die Fahrkosten zum Betrieb keine Fahrtkosten die übernommen werden müssen. Die Fahrtkosten sind jedoch Werbungskosten, die bei der Steuer geltend gemacht werden können. Insbesondere bei der Ausbildung, wenn die "Einsatzorte" häufig wechseln kommt auch Einsatzwechseltätigkeit in Betracht. Ggf. bei der Steuererklärung beraten lassen!
Frage: Hallo, ich weiß ich mache mir schon zu viele Sorgen, aber ich wüßte gerne was passiert, wenn ich meine Prüfung am Ende der Ausbildung nicht bestehe. Verlängert sich dann mein Ausbildungsvertrag dann um eine gewisse Zeit oder bin ich dann arbeitslos?
Antwort: Ja, das kommt natürlich auf den Vertrag an. Oft endet das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der Abschlussprüfung. So auch bei Beamten. Eine oder zwei "Ehrenrunden sind in der Regel möglich (kommt auf den Beruf an). Normalerweise wird das Ausbildungsverhältnis dann verlängert oder verlängert sich automatisch. Ohne konkreteren Hintergrund kann ich das nicht beurteilen. In jedem Fall gilt: "Den Kopf nicht in den Sand stecken!" Das Leben geht weiter und in den allermeisten Fällen klappt es dann im zweiten Anlauf!
Frage: Ich würde gerne Förster werden. Ich habe das Gymnasium aber nach der 10 abgebrochen und mache gerade ein freiwilliges ökologisches Jahr. Was brauche ich als Schulbildung?
Antwort: Tja, das ist eine gute Frage!
Soweit ich jetzt ermittelt habe ist ein bestimmter Abschluss zwar nicht vorgeschrieben, jedoch werden bevorzugt Menschen mit mittleren Bildungsabschlüssen eingestellt. Es gibt aber auch die Möglichkeit zum Studium Forstwirt/in oder zum/zur "Werker/in in der Forstwirtschaft"
Ich habe mal einen Link beigefügt:
www.forstwirtausbildung.nrw.de/aktuelles/index.htm
In jedem Fall würde ich mich bei Ausbildungsbehörden (Bundesländer) oder einer der zuständigen Berufsschulen erkundigen. Normalerweise kennen die Berufsschulen auch andere Ausbilder und laden regelmäßig zu Berufsinformationstagen ein.
Viel Erfolg!
Frage: Stimmt es, dass man 200 Euro zusätzlich bekommt, wenn man als Berufsstarter eine Riester-Rente abschließt?
Antwort: Es ist richtig, dass Sparer unter 25 Jahren einen einmaligen Bonus von bis zu 200 EUR im ersten Beitragsjahr ( Voraussetzung: Zahlung des Mindesteigenbeitrags) erhalten. Der Bonus ist EINMALIG und wird nicht monatlich oder jährlich bezahlt.
Die Riester-Rente ist gerade für Berufsstarter gut geeignet, da man hier mit geringen Beiträgen schon etwas für die eigene Altersvorsorge tuen kann. Der Staat fördert das mit der Grundzulage von bis zu 154 € pro Jahr. Sparer unter 25 Jahren erhalten darüber hinaus einen einmaligen Bonus von bis zu 200 EUR im ersten Beitragsjahr (Voraussetzung: Zahlung des Mindesteigenbeitrags) erhalten. Eine bessere Rendite kann man derzeit kaum erzielen.
Frage: Hallo zusammen, ich möchte mein Problem schildern. Ich habe eine 3jährigen Sohn, der schon in den Kindergarten geht. Nachdem mein Freund mich verlassen hat stehe ich vor dem Problem, dass ich Daniel jeden Morgen alleine in den Kindergarten bringen muss. Dies nun wieder führt dazu, dass ich das nicht mit meiner Arbeitszeit geregelt bekomme. Ist es möglich, die Arbeitszeit aufgrund dieses Problems zu verringern?
Antwort: Tja, da kommt auf den Arbeitgeber an. Grundsätzlich ist eine Arbeitszeitverkürzung auch schon während der Ausbildung möglich. Viele Arbeitgeber bieten die Teilzeit aus familiären Gründen an. Je nachdem in welche Branche man gehört gibt es gesetzliche oder tarifvertragliche Ansprüche. Insbesondere bei Beamten ist hierbei entscheidend, welcher Gesetzgeber für den Dienstherrn zuständig ist. Daher empfehle ich dringend die Personalstelle anzusprechen. Vielleicht hilft auch einfach die Arbeitszeit so zu verschieben, dass das zu den Öffnungszeiten des Kindergartens besser passt. Denn Weniger Stunden bedeuten auch weniger Geld. Auch das zuständige Jugendamt kann im Übrigen unterstützen in dem z. B. eine Hilfskraft oder Tagesmutter das Bringen oder Abholen übernimmt. Noch ein Tipp am Rande! Sollte die Arbeitszeit verkürzt werden, bitte immer befristen! Der Arbeitgeber kann sonst die Rückkehr auf Vollzeit verweigern.
Frage: Wie sieht das eigentlich mit den Überstunden als Azubi aus? Wir sind drei Azubis und haben in der ersten Woche bereits jeden zweiten Tag fast 9 Stunden gearbeitet - oder zählt das Reinigen der Arbeitsräume nicht zur Arbeit dazu. In der Schule hat man uns erzählt, wir dürfen pro Tag nicht mehr als acht Stunden arbeiten. Und wenn das nicht erlaubt ist, was machen wir am Besten dagegen?
Antwort: Also acht Stunden pro Tag ist zunächst mal grundsätzlich richtig. Das ergibt sich aus § 3 Arbeitszeitgesetzt (ArbZG). Allerdings kann die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit im Halbjahr acht Stunden pro Tag nicht übersteigt. Pausen werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. Nach sechs Stunden muss mindestens eine halbe und nach neuen Stunden eine weitere Viertelstunde Pause gemacht werden.
Aber Vorsicht! Wer unter 18 ist, für den gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz! Dann ist Arbeiten über acht Stunden nicht erlaubt. In Ausnahmefällen können es achteinhalb Stunden sein. Und die Pause bei mehr als sechs Stunden muss 60 Minuten betragen. Schon bei mehr als viereinhalb Stunden Arbeitszeit ist eine halbe Stunde Pause Pflicht.
Und nochmal: Pausen sind keine Arbeitszeit!
Berufsschultage von mehr als fünf Schulstunden sind auf die Arbeitszeit anzurechnen. Hat man nur EINEN Berufsschultag hat man davor und danach frei. Für mehr als einen Berufsschultag gilt dies nur, wenn der Berufsschultag acht Stunden dauert. Deshalb vielleicht mal nachfragen, ob irgendwelche Stunden herausgearbeitet werden müssen oder ob Ihr vielleicht Freitags früher frei habt.
Und! Es gibt tatsächlich in manchen Berufen sog. Putzstunden... aber höchstens zwei pro Woche. Das sind jedoch echte Ausnahmen.
Frage: Meine Mutter hatte einen schweren Unfall und ist jetzt pflegebedürftig. Kann man eine Ausbildung auch aussetzen und später weitermachen. Ich arbeite in einer Stadtverwaltung. Danke für die Antwort.
Antwort: Ja, kann man! Bitte sofort mit der Personalstelle Kontakt aufnehmen und nach den Regelungen wegen Familienpflegezeiten fragen. Ich möchte hier allerdings nicht pauschal antworten, da der individuelle Ausbildungsstand sehr wichtig sein kann und sich Ausbildung regelmäßig ändert. Wenn Du magst, sende mir eine Mail mit Deiner Telefonnummer. Ich kann aber auch Meine zurück senden. Dann melde ich mich und ich kann was konkreter darauf eingehen.
Frage: Ich arbeite jetzt neu als Azubi Mechatroniker. Wieviele Urlaubstage stehen mir zu? Wird das alleine durch meinen Vertrag geregelt oder gibt es da eine bundesweite Regelung. In meinem Vertrag stehen 24 Tage. Ein Kollege in der Schule sagte mir, ich müsste 26 Tage bekommen. Was ist richtig?
Antwort: Du erhältst offenbar den gesetzlichen Mindesturlaub nach § 3 Bundesurlaubsgesetz. Zunächst mal falls Du unter 18 bist gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz:
(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.
(2) Der Urlaub beträgt jährlich 1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist, 2.mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist, 3.mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist Außerdem kann ein Tarifvertrag was anderes Regeln. Das kann, muss Dein Arbeitgeber jedoch nicht übernehmen, wenn er nicht in einem Arbeitgeberverband ist.
Frage: Ich lerne Gärtner bei der Stadt. Denkt Ihr, ich sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Antwort: Also,ich würde mir zunächst mal Gedanken machen, was mit der Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt würde.
Was kann bei Euch alles passieren, dass Du nicht mehr arbeiten könntest?
Könntest Du Dich mit schwerem Gerät so verletzen, dass Du erheblich eingeschränkt wärest?
Arbeitest Du auf Leitern, Gerüsten oder gar Dächern um z. B. die Regenrinne frei zu schneiden?
Was machst Du, wenn Du eine Allergie gegen Blumenerde bekommst?
Was passiert, wenn Dich jemand auf Deinem Fahrrad umfährt und Du bleibende Schäden behältst?
Vermutlich hast Du hier schon einige Risiken für Dich gesehen. Deshalb erscheint in dem Fall Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Bei Abschluss eines Vertrages kannst Du aber die Fragen, die sich Dir stellen auch dem Versicherer stellen. Denn es ist sehr wichtig was alles an Risiken mit abgedeckt ist.