Ausbildungsstart - 1
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    Unsere Checkliste erklärt dir Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist.
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    1.
    Lohnsteuer


    Für Auszubildende in einem Tarifbeschäftigten-Beruf im Öffentlichen Dienst
    Als Auszubildende/r musst Du auch Lohnsteuer bezahlen. Seit Januar 2013 gibt es keine Lohnsteuerkarte aus Papier mehr, sondern das elektronische Verfahren "ELStAM" (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale).

    Dem Arbeitgeber musst Du melden:

    • Deine Steueridentifikationsnummer
    • Dein Geburtsdatum
    • unter Umständen deine Religionszugehörigkeit
    • eine schriftliche Bestätigung, dass die Ausbildung Dein erstes Dienstverhältnis ist


    Wenn die Ausbildung nicht dein erstes Dienstverhältnis ist, du verheiratet bist oder ein Kind hast, musst du bei deinem Finanzamt eine sogenannte Ersatzbescheinigung "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale 2013" beantragen.


    Für Auszubildende in einem Tarifbeschäftigten-Beruf im Öffentlichen Dienst
    Für Beamtenanwärterinnen und Anwärter gilt im Prinzip dasselbe. Anwärterbezüge sind genauso wie der Lohn aus einem Ausbildungsverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19(1)1 Einkommensteuergesetz.

    Für den Lohnsteuerabzug benötigt der Dienstherr:

    • Deine Steueridentifikationsnummer
    • Dein Geburtsdatum
    • unter Umständen deine Religionszugehörigkeit

     

     

     

     

    2.
    Krankenversicherung


    Krankenversicherung für Auszubildende in einem Tarifbeschäftigten-Beruf im Öffentlichen Dienst
    Ab jetzt musst Du Dich selbst versichern. Die Beiträge sind zwar bei den gesetzlichen Krankenkassen gleich, doch die Leistungen unterscheiden sich.

     

    Krankenversicherung für Beamtenanwärter/innen
    Für Beamte/innen und Anwärter/innen gilt eine andere Krankenversicherungsregelung als für Tarifbeschäftigte. Sie haben nach dem Sozialgesetzbuch V keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen ihr Krankheitsrisiko anteilig privat absichern. In der Regel beträgt der privat abzusichernde Anteil der Krankheitskosten 50 %. Im Krankheitsfall übernimmt dann der Staat im Wege der Beihilfe die andere Hälfte der Krankheitskosten. Viele private Versicherungsunternehmen locken mit günstigen Tarifen, die dann aber keinen ausreichenden Schutz bieten.

    Unser Tipp: Lasst Euch vom ver.di Mitgliederservice beraten. Gerade hierfür hat der ver.di Mitgliederservice eine spezielle Beratungsleistung eingerichtet.

     

     

     
    3.
    Sozialversicherungsausweis


    Für Auszubildende in einem Tarifbeschäftigten-Beruf im Öffentlichen Dienst
    Ab jetzt bist Du Sozialversicherungspflichtig, d.h. Du bezahlst neben Deiner Krankenversicherungen auch Beiträge in die gesetzliche Pflege-, Renten,- und Unfallversicherung und erwirbst Dir damit Anspruch auf spätere Leistungen. Diese Beiträge führt der Arbeitgeber automatisch für Dich ab. Alles, was dann nach Abzug der Steuern übrig bleibt, ist Dein Nettolohn.

    Den Sozialversicherungsausweis bekommst Du, sobald Du krankenversichert bist.

     

    Für Beamtenanwärter/innen
    Sie sind von der Sozialversicherung befreit.

     

     

     
    4.
    Girokonto


    Damit Deine Ausbildungsvergütung überwiesen werden kann, brauchst Du ein Girokonto. Wähle am besten eines, bei dem Du als Auszubildende/r keine Gebühren bezahlen musst. Derartige Azubi- oder Jugend-Konten werden von den meisten Banken und Sparkassen angeboten. Um ein Girokonto alleine eröffnen zu können, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein. Bist Du jünger, müssen Dir Deine Eltern bei der Eröffnung eines derartigen Kontos helfen. Zudem solltest Du darauf achten, dass das Konto auch nach der Ausbildung möglichst geringe oder gar keine Gebühren verlangt und auch auf monatliche Mindesteinlagen verzichtet.

     

     

     
    5.
    Ärztliche Bescheinigung.


    In der Regel brauchst Du eine "ärztliche Bescheinigung" dafür, dass du für den gewählten Beruf auch gesundheitlich geeignet bist. Du musst Dich selbst darum kümmern und einen Untersuchungstermin bei einem Hausarzt vereinbaren. Achte bitte darauf, dass die Bescheinigung zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 14 Monate sein darf. Ein Jahr nach Aufnahme der Ausbildung oder Beschäftigung muss die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorgelegt werden. Die Nachuntersuchung muss innerhalb der letzten drei Monate des ersten Ausbildungs- oder Beschäftigungsjahres stattfinden. Bedenke bitte die gesetzliche Regelung: Jugendliche dürfen nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten Beschäftigung nicht weiterbeschäftigt werden, solange sie die Bescheinigung über die Nachuntersuchung nicht vorgelegt haben.

     

     

     
    6.
    Polizeiliches Führungszeugnis


    Wenn Du ein polizeiliches Führungszeugnis brauchst, kannst Du es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfordern.

     

     

     

     

     
    7.
    Haftpflichtversicherung


    In der Ausbildung bist Du nicht automatisch mehr bei den Eltern mitversichert. Eine Haftpflichtversicherung kostet Dich sehr wenig im Jahr, bewahrt Dich aber im Schadensfall vor den finanziellen Folgen, die erheblich sein können.

     

     

     

     

     
    8.
    Berufsunfähigkeitsversicherung


    Auch wenn Du gerade am Anfang Deines Berufslebens stehst, solltest Du den Fall der Berufsunfähigkeit mitbedenken, denn so selten passiert das gar nicht. Nahezu jede/r 4. Berufstätige wird vor Erreichen der Rente berufsunfähig. Unabhängig von Branche und Alter trifft dies auch jüngere Menschen. Experten gehen davon aus, dass von den heute 20-Jährigen jeder Zweite bis zum Rentenbeginn die Diagnose erhalten wird: Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.

    Unser Tipp: Der ver.di Mitgliederservice bietet mit seinem Partnerunternehmen für Auszubildende eine Berufsunfähigkeitsversicherung an.

    Auch Beamtenanwärter/innen sind im Fall der Berufsunfähigkeit nicht vollständig gesetzlich abgesichert.

    Unser Tipp: Bei den Beamtenanwärter/innen gibt es deshalb einen kombinierten Tarif Krankenversicherung/ Berufsunfähigkeitsversicherung. Nutze unsere Beratung.

     

     

     
    9.
    Vermögenswirksame Leistungen


    Im Öffentlichen Dienst erhältst Du vermögenswirksame Leistungen (VL). Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in z.B. Banksparplänen oder Bausparverträgen anlegt. Das so gesparte Geld wird zudem vom Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von bis zu 9% gefördert.


    Unser Tipp: Der ver.di Mitgliederservice bietet mit seinem Partnerunternehmen Wüstenrot einen speziellen Jugendbauspartarif, mit dem Du diese vermögenswirksamen Leistungen geltend machen kannst.



    Unser genereller Tipp: ver.di Mitglied werden!
    Du findest immer einen kompetenten Ansprechpartner, erhältst Rechtschutz und kannst als Auszubildender einen internationalen Studentenausweis beantragen, der Dir weitere Vergünstigungen bietet. Zudem wurde für ver.di Mitglieder eine Unterstützungseinrichtung gegründet, die eine finanzielle Unterstützung bei Freizeitunfällen in Form von Krankenhaustagegeld, sowie eine Entschädigung bei Todesfällen und bei Invalidität gewähren kann. Diese satzungsgemäße Leistung, sowie viele weitere Vorteile sind für dich als ver.di Mitglied bereits durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

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