Sowohl die Dualen Ausbildungen als auch die Studiengänge sind durch Verordnungen geregelt. Sie können jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Du hast in der Ausbildung auch eine Probezeit, – in der Regel sind das 3 bis 6 Monate. Im Ausbildungsvertrag ist dies alles geregelt.
Ausbildungsplan
Zu Beginn der Ausbildung bekommst Du einen Ausbildungsplan, in dem Deine Arbeitszeiten, die unterschiedlichen Arbeitsbereiche in der Dienststelle oder Betrieb und die Lernziele formuliert sind.
Berichtsheft
Ein Berichtsheft zu führen ist Vorschrift und zählt zu deiner Ausbildungszeit. Du lieferst dadurch wöchentlich einen Ausbildungsnachweis, der alle vermittelten Inhalte sowohl in der praktischen Ausbildung als auch in der Berufsschule ganz genau festhält. Hierin hältst Du auch Deine Arbeitszeiten, Deine absolvierten, aber auch die ausgefallenen Unterrichtsstunden fest. Das Berichtsheft muss von Ausbilder und Lehrer unterschrieben werden und ist fester Bestandteil der Prüfungszulassung, denn die Ausbildungsnachweise müssen lückenlos sein.
Vergütung
Siehe unsere Rubrik „Wer verdient was?“Krankmeldung
Wenn Du krank wirst, musst Du noch vor Arbeitsbeginn sofort telefonisch Bescheid geben. Du musst den Grund nicht nennen. Die Meldepflicht gilt auch für einen Berufsschultag. Dort musst Du Dich aber auch melden.Falls im Ausbildungsvertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest fordern. Wenn nicht musst, Du spätestens ab drei Kalendertagen ab darauf folgenden Arbeitstag ein Attest vorlegen.
Übrigens ist es Deine Pflicht, möglichst schnell gesund zu werden!
Arzttermine
Wenn nichts wirklich dringendes vorliegt, solltest Du Deine Arbeitstermine immer außerhalb der Arbeitszeiten legen.Betriebsgeheimnis
Mit Deinem Ausbildungsvertrag hast Du Dich verpflichtet auch das Betriebsgeheimnis zu wahren und keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben. Wenn Du dagegen verstößt, kannst Du je nach der Schwere des Verstoßes kannst Du abgemahnt, verklagt und sogar gekündigt werden.Zeugnisse
Ins Abschlusszeugnis gehören Art, Dauer und Ziel deiner Berufsausbildung. Erlaubt ist außerdem ein Hinweis, falls du selbst die eingereicht hast oder deine Ausbildung wegen Betriebsaufgabe endet.Bei Deinem/r Ausbilder/-in kannst du zusätzliche Angaben über deine Führung, Leistungen und über besondere fachliche Fähigkeiten anfordern. Achte hier auf die genaue Wortwahl, Arbeitgeber sollten möglichst wohlwollend und gleichzeitig wahrheitsgemäß formulieren.
Sämtliche Angaben zu Krankheitsausfällen, Schwerbehinderteneigenschaften, deinem Privatleben oder zu Straftaten, die nicht unmittelbar mit deiner Ausbildung in Verbindung stehen, haben nichts im Zeugnis verloren! Ohne deine Zustimmung darf auch kein Grund für das (vorzeitige) Ausbildungsende angegeben werden.