Sinn und Zweck der Probezeit für Auszubildende im Öffentlichen Dienst ist die wechselseitige Überprüfung im Berufsalltag. Passt alles? Funktioniert das menschliche Miteinander? Das gilt übrigens für beide Seiten: Nicht nur der Arbeitgeber erprobt die Arbeitsleistung der neuen Arbeitnehmer/-innen. Auch die Beschäftigten können überprüfen, ob sie sich ihren Berufsalltag so vorgestellt haben oder es eventuell doch nicht ganz das Richtige ist.
Beschäftigte haben in dieser Zeit also die Möglichkeit, sich ein genaueres Bild über die Arbeitsstelle und die persönlichen Anforderungen zu verschaffen. Genauso hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich über den/die neue/n Arbeitnehmer/in im Berufsalltag gewiss zu werden. Stellt eine der beiden Seiten fest, dass es - aus welchen Gründen auch immer – im täglichen Miteinander nicht funktioniert, kann das Arbeitsverhältnis noch während der Probezeit gekündigt werden.
Betriebsgeheimnis
Es bedeutet, dass Du keine vertraulichen Informationen, z.B. vertrauliche Akten, an Dritte weitergeben darfst. Bitte beachte, dass das Betriebsgeheimnis, das Du in Deinem Ausbildungsvertrag einzuhalten verpflichtest hast, gilt auch nach der Ausbildung. Auch wenn Du in einen neuen Bereich oder in eine ganz neue Stelle wechselst. Wer gegen das Betriebsgeheimnis verstößt, kann verklagt werden.
Wer verdient was?
Öffentlicher Dienst Bund, Länder und Gemeinden
Nach der Ausbildung